1) Wer ist ScanMedic?

Die ScanMedic GmbH ist ein Tochterunternehmen der ScanBrokers GmbH.
Die ScanBrokers GmbH ist Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO.
Diese Website wird von der ScanMedic GmbH betrieben. Die ScanMedic GmbH ist ebenfalls als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 GewO. zugelassen und entsprechend im Vermittlerregister eingetragen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Impressum.

2) Was macht die ScanMedic GmbH?

ScanMedic konzipiert innovative Versicherungslösungen für Selbstzahler medizinischer Prozeduren.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Lösungen in den Mittelpunkt zu stellen und Angebote zu erarbeiten, die die Beschränkungen unseres Gesundheitssystems im Sinne der Patienten überwinden helfen.
Die auf dieser Website verfügbare Versicherungslösung dient der Absicherung von finanziellen Risiken, die sich für Selbstzahler von Adipositas-chirurgischen Operationen durch das Auftreten von Komplikationen ergeben können. Bitte beachten Sie hierzu das Produktinformationsblatt, die Versicherungsbedingungen und die allgemeinen Erläuterungen zum Versicherungsschutz, die Ihnen im Rahmen des Onlineabschlusses dargestellt werden.

3) Wer kann versichert werden?

Das Versicherungsprodukt steht Selbstzahlern Adipositas-chirurgischer Operationen zur Verfügung. Als Selbstzahler im Sinne der Versicherung gelten Patienten, die die Operation zunächst selbst bezahlen und zwar unabhängig davon, ob

  • eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragt ist, ohne dass bereits eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt;
  • ein Antrag zur Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse gar nicht gestellt wurde, oder
  • ein Antrag zur Kostenübernahme von der Krankenkasse bereits abgelehnt wurde.

Weiterhin können sich ausschließlich Patienten im Alter von 18 bis 65 Jahren mit einem BMI zwischen 35 und 60 versichern.
Patienten mit einem BMI unterhalb von 35 sind nur dann versicherbar, wenn gleichzeitig Diabetes mellitus Typ II diagnostiziert wurde und die Operation zur Behandlung der Diabetes durchgeführt werden soll.

4) Welche Prozeduren können versichert werden?

Magenband:
Bei diesem Verfahren wird ein verstellbares Magenband um den oberen Teil des Magens gelegt. Das Magenband – ein weiches Band aus Silikon, das geringen Druck ausübt – verleiht dem Magen die Form einer Sanduhr, durch deren engen Durchgang Nahrung und Flüssigkeit vom oberen Magenteil in den Rest des Magens geleitet werden. Bei den Mahlzeiten sammelt sich die Nahrung oberhalb des Magenbands und gelangt nur langsam in den unteren Bereich des Magens. Da sich die kleine, obere Magentasche schnell füllt, wird dem Gehirn signalisiert, der gesamte Magen sei voll. Die Patienten fühlen sich schneller und für längere Zeit gesättigt und essen insgesamt weniger. Bei diesem Verfahren wird keine anatomische Veränderung vorgenommen, die Nahrungsverwertung findet wie bisher im Verdauungstrakt statt. Es handelt sich also um ein rein restriktives Verfahren. Das Magenband ist über einen Zugang (Port), der unter die Haut implantiert wird, verstellbar. Mittels der Zugabe von Kochsalzlösung wird das Füllvolumen verändert und das Band enger bzw. weiter eingestellt.

Schlauchmagen:
Bei einer Schlauchmagen-Operation wird der größte Teil des Magens entfernt, wobei ein schlauchförmiger Restmagen bleibt. Patienten können folglich nur noch geringe Nahrungsmengen auf einmal zu sich nehmen und fühlen sich schneller gesättigt. Der normale Verdauungsprozess bleibt unberührt. Gleichzeitig wird bei einer Schlauchmagen-Operation der Teil des Magens für immer entfernt, der für die Produktion des Hormons zuständig ist, welches das Hungergefühl auslöst (Ghrelin). Die Patienten verspüren dadurch weniger Hunger und leiden seltener unter Heißhungerattacken.

Magenbypass:
Bei einem Magenbypass werden die Nahrungsrestriktion und die Malabsorption kombiniert. Der Arzt teilt den Magen, wodurch eine kleine Magentasche und ein größerer, funktionsuntüchtiger Restmagen entstehen. Die Magentasche kann nur wenig Nahrung aufnehmen und ist schnell gefüllt. Dadurch wird dem Gehirn eine schnelle Sättigung signalisiert. Patienten haben das Gefühl, schneller satt zu werden und auch länger satt zu bleiben.
Zusätzlich wird der Dünndarm „umgeleitet“, wodurch sich Nahrung und Verdauungssäfte erst im mittleren Dünndarm vermischen, was zu einer verminderten Kalorienaufnahme infolge einer verminderten Nahrungsauswertung führt. Der Bypass ermöglicht einen stärkeren Gewichtsverlust als beispielsweise das Magenband. Dieses Verfahren erfordert eine lebenslange Nahrungsergänzung mit Vitaminen und infolge der anatomischen Veränderung ist eine Magenspiegelung nicht mehr möglich.

5) Was kann nicht versichert werden?

  • Personen, bei denen bereits ein Adipositas-chirurgischer Eingriff durchgeführt wurde.
  • Operationen, bei denen der Sie operierende Arzt ein erhöhtes Komplikationsrisiko auf dem entsprechenden Komplikationsrisiko-Analysebogen attestiert.
    Beachten Sie bitte die detaillierten Informationen zum Komplikationsrisiko-Analysebogen, die Ihnen im Rahmen des Onlineabschlusses noch vor Ihrem Antrag zur Verfügung gestellt werden.
  • Nicht versichert werden sämtliche offenen Operationsverfahren, wobei der intraoperative Umstieg auf ein offenes Verfahren versichert ist.

6) Was leistet die Versicherung?

Die ScanMedic – Komplikationskostenversicherung für Adipositas-chirurgische Operationen- bietet Selbstzahlern einer versicherbaren Adipositas-chirurgischen Operation (s. o.) Versicherungsschutz für komplikationsbedingte Mehrkosten.
Wie entstehen diese Mehrkosten?
Kommt es während des Krankenhausaufenthalts zu sogenannten Akutkomplikationen, kann dies zur Folge haben, dass dem Krankenhaus ein höherer Vergütungsanspruch zusteht, da

  • der Krankenhausaufenthalt die obere Grenzverweildauer übersteigt, so dass über die Fallpauschale nicht abgegoltene Langliegerzuschläge entstehen
    oder
  • aufgrund der Schwere der Akutkomplikation eine höher bewertete Fallpauschale abgerechnet wird.
    Die maximale Entschädigungsleistung je versicherter Operation beträgt 100.000,00 EUR.

Den detaillierten Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt und / oder den Bedingungen, die Ihnen im Antragsverfahren zugänglich gemacht werden.

7) Was kostet die Versicherung?

Die Tarifinformationen entnehmen Sie bitte der Preisliste.

8) In welchen Krankenhäusern / bei welchen Ärzten können von ScanMedic versicherte Adipositas-chirurgischen Operationen durchgeführt werden?

Versicherbar sind Eingriffe, die in einer von der SAVC (Servicegesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie) als Kompetenz- oder Referenzzentrum für Adipositas- und Metabolische Chirurgie zertifizierten Klinik oder in einem vergleichbar ausgerüsteten Klinikum mit einer jährlichen Mindestanzahl Adipositas-chirurgischer Operationen durchgeführt werden.
Zusätzlich muss die Operation von einem Arzt durchgeführt oder geleitet werden (persönliche Anwesenheit erforderlich), der nachweislich eine Mindestanzahl Adipositas-chirurgischer Operationen selbst durchgeführt hat.

Sie können die Liste der Krankenhäuser / Ärzte online einsehen.

9) Wie kann der Versicherungsschutz abgeschlossen werden?

Der Versicherungsabschluss ist grundsätzlich nur online über diese Website möglich. Eine grafische Übersicht zum Abschlussverfahren erhalten Sie auf der nächsten Seite.
In Ausnahmefällen können Sie den Versicherungsabschluss aber auch schriftlich durchführen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder schriftlich an uns.

10) Wer leistet bei Spätkomplikationen?

Bei möglichen Komplikationen muss zwischen  Akut- und Spätkomplikationen unterschieden werden. Für Akutkomplikationen vor und während der OP bis zum Ende der oberen Grenzverweildauer kommt die ScanMedic Komplikationskostenversicherung mit der Versicherungssumme von 100.000 € auf. Kommt es nach Ende der oberen Grenzverweildauer zu Komplikationen, spricht man von Spätkomplikationen. Für Spätkomplikationen besteht nach Rechtsprechung und nach Auffassung der Rechtsanwälte Dr. Peter Hüttl und Dipl.-Jr. Tim C. Werner eine uneingeschränkte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Lesen Sie hier die Ausführungen der Fachanwälte:

Dr. Peter Hüttl: „Auswirkung des § 52 Abs. 2 SGB V auf die Adipositas-Chirurgie“

Dipl.-Jur. Tim C. Werner: Juristische und sozialmedizinische Probleme im Zusammenhang mit bariatrischen Operationen

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

service@scanmedic.de

040 / 25 17 21-77

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