Wer leistet bei Spätkomplikationen?
Bei möglichen Komplikationen muss zwischen Akut- und Spätkomplikationen unterschieden werden. Für Akutkomplikationen vor und während der OP bis zum Ende der oberen Grenzverweildauer kommt die ScanMedic Komplikationskostenversicherung mit der Versicherungssumme von 100.000 € auf. Kommt es nach Ende der oberen Grenzverweildauer zu Komplikationen, spricht man von Spätkomplikationen. Für Spätkomplikationen besteht nach Rechtsprechung und nach Auffassung der Rechtsanwälte Dr. Peter Hüttl und Dipl.-Jr. Tim C. Werner eine uneingeschränkte Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Lesen Sie hier die Ausführungen der Fachanwälte:
Dr. Peter Hüttl: „Auswirkung des § 52 Abs. 2 SGB V auf die Adipositas-Chirurgie“
Dipl.-Jur. Tim C. Werner: Juristische und sozialmedizinische Probleme im Zusammenhang mit bariatrischen Operationen